Wichtiges und Wissenswertes rund um die Feuerwehr
Allgemeine Informationen
Notfallbeschilderungssystem Vogtlandkreis
NotfallbeschilderungssystemDas Infoblatt zum Notfallbeschilderungssystem des Vogtlandkreises zum Download.
Neuer Rhythmus in der Sirenenalarmierung des Vogtlandkreises
Sirenen heulen nur noch einmal im Monat! Info zum Bundeswarntag!Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Abschluss der Errichtung weiterer 20 neuer elektronischer Sirenenanlagen aus der Vergabejahr 2024 stehen jetzt 94 elektronische Sirenenanlagen mit der Möglichkeit der Sprachdurchsage zur Warnung der Bevölkerung bei Gefahrensituationen im Vogtlandkreis zur Verfügung. Zur Nutzung der Anlagen durch Sie verweise ich auf meine E-Mail vom 12.07.2024.
Zum Betrieb der TETRA-Funkgeräte liegt uns die notwendige Genehmigung seit Mai 2025 vor. Der Einbau dieser BOS-Funkgeräte wird zur Zeit vorbereitet und soll im laufenden Jahr 2025 abgeschlossen werden. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist beabsichtigt eine Sirenenzentrale zur Überwachung und Steuerung der Sirenenanlagen im Landkreis zu installieren.
Im laufenden Jahr 2025 sollen die letzten 19 Sirenenanlagen aus dem im Jahr 2021 festgestellte Bedarf errichtet werden. Mit den betreffenden Gemeinden wurden die diesbezüglichen Kooperationsvereinbarung bereits geschlossen. Der Ausschuss des Vogtlandkreises für Bau, Umwelt und Vergabe soll in seiner Sitzung am 21.07.2025 den Vergabebeschluss hierzu fassen. Die Errichtung der neuen Sirenen ist für das III. bzw. IV. Quartal 2025 vorgesehen.
Am 11.Spetember 2025 findet der diesjährige bundesweite Warntag statt. Durch den Bund wird das Modulare Warnsystem (MoWaS) mit den damit integrierten Warnmitteln wie Fernseher, Radios und Smartphones (Warn-Apps, Cell Broadcast) getestet. Unsererseits ist beabsichtig, wie in den Vorjahren, alle Sirenen im Vogtlandkreis ab 11:00 Uhr aufheulen zu lassen. Jedoch ist für dieses Jahr geplant, dass jede einzelne Kommune durch die Integrierte Regionalleitstelle separat ausgelöst wird. Dies hat einen zeitlichen Versatz zur Folge, so dass nicht alle Sirenen im Vogtland gleichzeitig um 11:00 Uhr ertönen. Den zeitlichen Versatz können wir noch nicht bestimmen. Deshalb ertönen die Sirenen ab 11:00 Uhr. Wie im Vorjahr sollen die elektronischen Sirenenanlagen zusätzlich zum Warnton noch eine Sprachdurchsage ausführen.
Die Entwarnung erfolgt ebenfalls mit Ton und ggf. Sprachdurchsage um 11:45 Uhr für alle Sirenen im Vogtland gleichzeitig.
Wie in den vergangenen Jahren bitten wir Sie um erneute Bekanntgabe/Veröffentlichung des Merkblattes zu den Sirenensignalen (siehe beiliegendes Merkblatt Sirenensignale). Auch in diesem Jahr werden wir Ihnen ein Plakat zur Verfügung stellen um die Bevölkerung für den Warntag zu sensibilisieren. Über unsere Stabstelle Kommunikation wird die Öffentlichkeitsarbeit zum Warntag 2025 vorgenommen. Die Abstimmung mit der Leitstelle Zwickau erfolgt ebenfalls durch uns. Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen finden Sie zum Warntag auf der Internetseite des BBK. Erfahrungen können Sie und Ihre Einwohner nach dem Warntag unter https://warntag-umfrage.de (link funktioniert erst ab dem Warntag selbst) gern teilen.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Gebhardt
Sachbearbeiter Katastrophenschutz
Stabstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
Brand- und Katastrophenschutz
Landratsamt Vogtlandkreis
Postplatz 5
08523 Plauen
Tel.: |
03741 300 – 2595 |
Fax: |
03741 300 – 4050 |
E-Mail: |
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Feuerwehrspezifische Informationen der Gemeinde Grünbach
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Grünbach/V.
FeuerwehrsatzungNach dieser Grundlage wird die Arbeit in der Feuerwehr der Gemeinde Grünbach geregelt.
Kostenersatzsatzung für Einsätze der Feuerwehr Grünbach/V.
KostenersatzsatzungAuf dieser Grundlage regelt sich der Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen.
Brandschutzbedarfsplan
BrandschutzbedarfsplanDer Brandschutzbedarfsplan gemäß Gemeinderatsbeschluß vom 29.Februar 2012.
Er analysiert Technik- und Personalbestand und gibt Auskunft über Bedarfslücken und der Zukunft der Grünbacher Feuerwehren.
Durchführungsbestimmungen - Wahlen der FF Grünbach/V.
Durchführungsbestimmungen - WahlenDie Durchführungsbestimmung für die Wahlen zur Gemeindewehrleitung, zur Wehrleitung und zur Bildung des Feuerwehrausschusses der Gemeinde Grünbach (DurchfBest-Wahlen-Feuw, v. 25.Januar 2011)
Merkblatt Vermietung Feuerwehrhaus
Vermietung FeuerwehrhausJeder Einwohner von Grünbach hat die Möglichkeit, den Schulungsraum der Feuerwehr Grünbach, nach terminlicher
Abstimmung mit der Wehrleitung, kostenpflichtig zu mieten.
Achtung es besteht RAUCHVERBOT!
Vermietung Feldküche
Vermietung FeldkücheJeder Einwohner von Grünbach hat die Möglichkeit, die Feldküche der Feuerwehr Grünbach, nach terminlicher Abstimmung mit der Wehrleitung, kostenpflichtig zu mieten.
Antrag auf Befreiung von der Arbeit nach Feuerwehreinsätzen
Antrag aus ArbeitsbefreiungFormular zur Beantragung auf Arbeitsbefreiung nach Feuerwehreinsätzen oder vor Lehrgängen
Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall im Feuerwehrdienst
Erstattung VerdienstausfallFormular zur Erstattung von Verdienstausfall nach einem Einsatz oder einer Ausbildung (z.B. Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule Nardt).
Achtung! Der Arbeitgeber MUSS (!) den Lohn aus rentenrechtlichen Gründen weiterzahlen und erhälte den Lohnausfall von der Gemeinde zurück erstattet.
Antrag auf Dienstreise und Reisekostenabrechnung im Feuerwehrdienst
Dienstreise und ReisekostenabrechnungFormular zur Anmeldung einer Dienstreise mit einem Privat- oder Dienstfahrzeug, sowie zur Erstattung der Reisekostenaufwendungen. Das Dienstreisformular muß von der Kommune, die Kostenabrechnung von der Gemeindewehrleitung bestätigt werden.
Informationen zur Feuerwehrarbeit
Fuehrungsvorgang auf einem Blick
Quelle Landesfeuerwehrschule SachsenDer Führungsvorgang ist ein Grundelement der Feuerwehrarbeit.
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